Singen von Liedern in der Öffentlichkeit kein Urheberrechtsverstoß
Oktober 17th, 2007Krankes Rechtssystem: Das Amtsgericht Köln musste jetzt darüber entscheiden, ob durch das öffentliche Singen von Liedern ein Urheberrechtsverstoß begründet wird. Zum Glück war das Gericht vernünftig genug, die Klage abzuweisen. Aber dass es überhaupt zu so einer Klage kommt und dass diese überhaupt vor Gericht verhandelt werden muss, zeigt, in welchem Zustand sich unser Rechtssystem